Dr. med. dent. Werner Müller
Dr. jur. Burkhard Oexmann
Aufklärung - Haftung - Rechtsfragen
Bedeutung der zahnärztlichen Behandlung in Randgebieten
der Medizin und der Anwendung von ”ganzheitlichen Behandlungsmethoden“
unter der besonderen Berücksichtigung der rechtlichen Konsequenzen.
08./09. NOVEMBER 2002
Seminarprogramm 1. Tag: Freitag 14.00 - 19.00 Uhr
Einführung
in die Rahmenbedingungen der (Zahn-) Medizin.
Kurze Analyse
der Anforderungen der Schulmedizin.
Begriffsbestimmung
”Schulmedizin und Wissenschaftsklausel”.
Rechtliche
Anforderungen an Aufklärungen und Dokumentation.
Grenzfälle
durch EDV-Einsatz.
Gefahren
durch digitalisierte Röntgenbilder.
Regelsysteme
und deren Wechselwirkungen.
Grundregulation
als Basis der ganzheitlichen Zahnmedizin.
Die Bedeutung
der Meridiane.
Forensische
Gefahren bei der Behandlung im Hinblick auf Zahn- und Organbezug
(Arzthaftung).
Behandlungskonzept
der ganzheitlichen Behandlung.
Konsequenzen
der Aufklärung.
Das Aufklärungsgespräch
(fachliche und wirtschaftliche).
Seminarprogramm 2. Tag: Samstag 8.00 - 17.00
Uhr
Herdtheorie
und Therapieansätze.
Rechtliche
Hürden der Herdtheorie und deren Therapie.
Die wissenschaftliche
Amalgamdiskussion.
Konsequenzen
der ”amalgamfreien Praxis”.
Die Amalgamdiskussion
im Jahre 2001.
Forensik
des Amalgams.
Ist die
Behandlung mit Amalgam kunstfehlerhaft?
Ist die
Behandlung ohne Amalgam kunstfehlerhaft?
Fernwirkungen
von Dentallegierungen.
Haftungsfrage
und Indikation von Dentallegierungen.
Probleme
der ”Produkthaftung“ am Beispiel Palladium.
Haftung
des Zahnarztes für Produkte des Zahntechnikers.
Energieblockaden
durch dentale Werkstoffe.
Verträglichkeitstestung
mittels EAV.
Juristische
Verwertbarkeit von bioenergetischen Testmethoden.
Konsequenzen
in der Rechtsbeziehung Zahnarzt/Zahntechniker.
Wege der
Kommunikation.
Harmonie
der Vertragsbeziehungen.
Zu den Referenten
Dr. med. dent. Werner Müller, Jahrgang 1959. Studium der Rechtswissenschaften
und Zahnmedizin an den Universitäten Münster und Frankfurt/Main.
1986 Staatsexamen und Approbation zum Zahnarzt. Anschließende
wissenschaftliche Tätigkeit. Promotion über das Thema
”Paradontopathien bei juvenilen Diabetikern“ an der
Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt/Main. Spezielle
Ausbildung und Intensivbeschäftigung mit der Grundlagenforschung
in der Ganzheitsmedizin, Akupunktur und biologisch-ganzheitlicher
Zahnmedizin. Qualifiziertes und zertifiziertes Mitglied nationaler
und internationaler Fachgesellschaften.
Seit 1989 in eigener Praxis in Paderborn mit Arbeits- und Forschungsschwerpunkt
”Prophylaxe und Methodik der Paradontalbehandlung“,
biologische Heil- und Untersuchungsverfahren mit Entwicklung von
Ersatzstoffen und Ausleitungsbehandlungen tätig.
Über 120 nationale und internationale Vorträge und Publikationen
über die Verträglichkeit von Dentalwerkstoffen und der
Umweltmedizin.
Dr. jur. Burkhard Oexmann, Jahrgang 1950. Rechtsanwalt
am Oberlandesgericht in Hamm. Seit 1980 Spezialgebiet Arzt- und
Medizinrecht; zahlreiche Vorträge vor ärztlichen Fortbildungsgremien
und Medizinrechtlern.
Herausgeber des Buches: Die zivilrechtliche Haftung des Zahnarztes
(1989).
Zahlreiche Aufsätze über medizinrechtliche Fragen, vor
allem in der größten haftungsrechtlichen Zeitschrift
„Versicherungsrecht“ (Karlsruhe).
Mitherausgeber des im pmi Verlages erschienenen Loseblatt-Werks
„Patienten-Rechte“ (erste Auflage, Frankfurt am Main,
Mai 2001)
|