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Durch die Einführung der grundlegenden gesetzlichen Neuerungen für die zahnärztlich-prothetische Versorgung zum 01. Januar 2005 innerhalb der GKV sind befundbezogene Festzuschüsse gesetzlich festgeschrieben worden. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat jeder Patient einen Anspruch auf einen Festzuschuss zu den Kosten seines Zahnersatzes. Diese neuen Regelungen bedeuten für den Patienten eine größere Wahlfreiheit und somit Eigenverantwortung. Diese neue Souveränität des Patienten erfordert vom Behandler eine weitreichende Aufklärung der prothetischen Lösungen und einen verantwortlichen Umgang mit diesem Freiraum. Die Kürzungen im Gesundheitswesen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen begründen immer mehr die Pflicht der Aufklärung des Patienten durch den Zahnarzt über die Behandlung, deren Alternativen und wirtschaftlichen Aufwendungen orientiert am Status des Versicherten. Neben der Einforderung der wirtschaftlichen Aufklärung rückt die Aufklärung der Alternativen immer mehr in den Mittelpunkt. Der Autor stellt die besonderen Anforderungen eines naturheilkundlich orientierten Zahnarztes dar. Auch der naturheilkundlich orientierte Zahnarzt hat die Pflicht sein Wissen und seine Fachkunde für den Patienten einzusetzen, der Hilfe benötigt oder Rat sucht. Die medizinische Wissenschaft gibt Erkenntnisse, die in Symbiose mit dem Wissen der Naturheilkunde die Basis für eine verantwortliche auf den Patienten als Individuum abgestimmte Entscheidung der prothetischen Versorgung sein müssen. Die prothetischen Fragestellungen aus naturheilkundlicher Sicht sind spezifisch an dem Einzelfall orientiert. Die Verträglichkeit von Werkstoffen, die Kombination von Lösungen und immunologische Aspekte engen die Therapiefreiheit häufig stark ein. So kann der medizinisch und wissenschaftlichen Möglichkeit des Therapiekonzeptes eine patientenspezifische und naturheilkundlich relevante Kontraindikation gegenüberstehen. Der Autor stellt die Grenzen und Gefahren der Therapiekonzepte in den Mittelpunkt und verdeutlicht, dass im biologischen System „Mensch“ die Mundhöhle und der Kieferbereich Bestandteile in einem vernetzten System sind. Mit den ganzheitlichen, alternativen, naturheilkundlichen Verfahren und Therapien in der Zahnmedizin muss verantwortlich umgegangen werden. Diese Pflicht des Zahnarztes ergibt sich aus der Freiheit der Patienten-Zahnarzt-Beziehung. Somit stehen auch in dieser Hinsicht Arzt und Patient gleichermaßen in der Verantwortung, wenn es um Heilung und Gesundheit geht.
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