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Die Ambivalenz der griechisch-antiken mythologischen Gestalt des Titanen Kronos, der einerseits die sichere Zeitordnung bringt, andererseits das Kommende verborgen hält, scheint sich im medizinischen Begriff der Chronizität einer Krankheit fortzusetzen, indem die Chronifizierung einer akuten Erkrankung für den Betroffenen durchaus positive Aspekte beinhalten kann, andererseits aber auch einen nicht genau vorhersehbaren – chronisch progredienten, rezidivierenden oder stabilen – Verlauf nehmen kann. Die Frage, ob jeder chronische Patient auch chronisch krank ist, impliziert zunächst die Frage nach der Definition von Krankheit. Wenn man einmal von den historischen, als Ausfluß des jeweiligen Denkens und Wissens abhängigen und sich wandelnden Krankheitsbegriffen absieht, so wird Krankheit von der Wissenschaft, dem Arzt, dem Kranken selbst und der Gesellschaft – hier vertreten durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – unterschiedlich gesehen. In diesem Sinne kann Krankheit pathologischer Befund, objektive Hilfsbedürftigkeit, subjektives Krankheitsgefühl oder Schutz- und Versorgungsbedürftigkeit sein. Was letztere angeht, bedeutet der chronische Patient für die GKV angesichts der im Verhältnis zu den akuten Erkrankungen immer mehr zunehmenden chronischen Krankheiten eine doppelte Herausforderung sowohl durch die Strapazierung des Solidaritätsprinzips als auch in den gesundheitsökonomischen Konsequenzen. Das wird nicht zuletzt an drei Beispielen aus der Zahnmedizin – chronisch apikale Parodontitis, chronische (marginale) Parodontitis und craniomandibuläre Dysfunktionen – deutlich.
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