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Das Thema behandelt die besonderen Anforderungen der Abrechenbarkeit der naturheilkundlichen Behandlung. Die Rechtsgrundlagen für solche Anforderungen werden untersucht. Dabei werden die verschiedenen (Haupt-) Systeme der Absicherung gegen Krankheit, die gesetzlichen Krankenversicherung, die Private und die Beihilfe in den Blick genommen. Die in diesem Bereich noch wenigen Rechtsprechungsbeispiele werden zur Erläuterung herangezogen. Handlungsempfehlungen sollen Fehler vermeiden helfen, die die Abrechnung unnötig erschweren oder ausschließen. Ferner werden kurz Haftungsbesonderheiten angesprochen, deren Kenntnis ebenfalls helfen soll, Problemen vorzubeugen. Die Kenntnis der Sachlage, Sensibilität für Probleme und Handlungsempfehlungen sollen die Behandlung ohne Abrechnungsprobleme erleichtern. Die Verminderung der Ablehnung von Erstattungen verbessert das (Zahn)Arzt-Patientverhältnis und kann so der wachsenden Anerkennung der naturheilkundlichen Behandlung dienen. Ergebnis ist, dass die naturheilkundliche Behandlung zwar aufgrund der Umstände höhere Anforderungen an Zahnärzte stellt, diese aber nicht abschrecken müssen, da Handlungsmöglichkeiten bestehen und der Wunsch nach naturheilkundlicher Behandlung bei Patienten besteht und bedient werden sollte und kann. |
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